Bundestag löst Bremsen für Ladepunkte und schnelles Internet

Foto: Adobestock

Im September hat der Bundestag wichtige Änderungen im Wohnungseigentumsrecht sowie im Mietrecht beschlossen. Künftig können Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentumsgemeinschaft sowie Mieter gegenüber ihrem Vermieter verlangen, ihnen auf eigene Kosten den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug sowie den Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität (z. B. Glasfaseranschluss) zu erlauben, soweit nicht besondere Gründe entgegenstehen.

Außerdem können zukünftig auch Maßnahmen zur Erhöhung des Einbruchschutzes sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit verlangt werden. Die Kosten müssen auch hier selbst getragen werden. Die beschlossenen Öffnungen sind ein Schritt in die richtige Richtung, den Wohnungsbestand zukunftsfähig zu machen. Für die Unternehmen der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke entstehen weitere interessante Marktfelder.

Innung, Fach- und Bundesverband hatten sich in der Vergangenheit wiederholt dafür ausgesprochen, die bisher bestehenden rechtlichen Hürden bei der Durchführung wichtiger Modernisierungsmaßnahmen zu lockern. Die Begehren von Wohnungseigentümern und Mietern scheiterten in der Vergangenheit zu oft daran, dass sie in den vorgegebenen Verfahren nicht die Zustimmung für die baulichen Änderungen bekamen, selbst wenn sie bereit waren, alle Kosten zu übernehmen. Das diese Hürden nun gesenkt wurden, ist u. a. für die Elektromobilität ein wichtiger Schritt, denn schon heute erfolgen 80 Prozent der Ladevorgänge für Elektrofahrzeuge im privaten Bereich. Die Möglichkeit zur Errichtung von Ladeinfrastruktur ist notwendig, um die Bedürfnisse von Wohnungseigentümern und Mietern zu erfüllen. Gerade das Laden zu Hause ist ein wichtiger Komfortvorteil der Elektromobilität.

"Auch der FV EIT BW hatte sich in vielen Gesprächen an der Schnittstelle zur Landespolitik und zu den Energieversorgungsunternehmen für eine Änderung des WEG eingesetzt. Jetzt fehlt nur noch die Versorgungsmöglichkeit von Grundstücken mit einem zweiten Hausanschluss, um die Versorgung mit einer adäquaten Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität gewährleisten zu können." -Thomas Bürkle, Präsident

Aber auch mit der Einbeziehung der wichtigen Themen Barrierefreiheit, Glasfaserausbau und Einbruchschutz, sind nun wichtige Weichen zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Wohnungsbestandes gestellt worden. Wohnen im Alter in den eigenen vier Wänden, steigende Komfort und Sicherheitsbedürfnisse, sowie das Angebot digitaler Services durch Breitbandausbau machen diese Modernisierungen erforderlich. Der Verband setzt sich außerdem seit langem dafür ein, über die aktuellen, begrüßenswerten Maßnahmen hinaus, auch die Überalterung der elektrischen Anlage, als das vergessene System der Gebäude, in den Blick zu nehmen. Das Funktionieren der elektrischen Anlage als Energienervensystem wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass Verschleiß, die zunehmende Belastung durch eine wachsende Anzahl an Elektrogeräten, die kommende Elektromobilität (Koppelung der Sektoren Gebäude und Verkehr), die Erzeugung erneuerbaren Stroms am Gebäude (Sektorkopplung von Gebäuden und Energieversorgung durch Prosumer), schnelles Internet, Barrierefreiheit und Sicherheit, oft weitergehende Modernisierungen elektrischen Anlage erforderlich machen.

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